Die Sache mit den Schildern

Die Sache mit den Schildern

[Update am Ende]

 

Ich hörte, wir können kein Tempolimit einführen, weil uns die Schilder dafür fehlen. Andere Schilder scheinen wir dafür zu Hauf zu haben und manchmal scheint man die irgendwie loswerden zu wollen. Wie in Hünxe am neuen Kreisverkehr Dinslakener Straße / Weseler Straße. Die Lage dort verblüfft mich so sehr, dass ich mal den Bürgermeister von Hünxe angeschrieben habe und um Rat fragte.

Folgendes irritiert mich, ich fang mal von „amüsant“ aus an und gehe dann zu „gefährlich“.

Der Kreisverkehr aus Sicht der einfahrenden Autos
Der Kreisverkehr aus Sicht der einfahrenden Autos

Das Erste das mir auffällt ist, dass man die Autofahrenden für zu doof hält, einen Kreisverkehr als Kreisverkehr zu erkennen. Aber ok, die Schilder „Kreisverkehr“ an einem Kreisverkehr kann ich irgendwie noch verstehen.

Aber man scheint den Autofahrenden auch nicht mehr zuzutrauen zu wissen, dass man beim Einfahren in den Kreisverkehr die im Kreisverkehr fahrenden Fahrzeuge mit Vorrang passieren lassen muss. Deswegen stellt man einfach überall noch mal das berühmte „Vorfahrt achten“-Schild auf. Ok. Kann man machen, offensichtlich sind genug dieser Schilder vorhanden.

Sogar so viele, dass man gleich noch ein paar aufstellt und jetzt wird es haarig:

Der Kreisverkehr aus Sicht der Radfahrenden und Fußgänger
Der Kreisverkehr aus Sicht der Radfahrenden und Fußgänger

Denn wir Ihr seht, hat man an den Querungshilfen an den Ausfahrten der PKW ebenfalls das Schild 205 für die Radfahrenden aufgestellt. Das finde ich komisch bis hin zu gefährlich:

  • Da es sich um einen straßenbegleitenden Radweg handelt, müssten abbiegende Fahrzeuge Fahrradfahrenden Vorfahrt gewähren.
  • Die halten aber an, da sie den PKW / LKW Vorfahrt gewähren müssen.
    • Und im schlimmsten Fall fahren beide gleichzeitig los.
  • Offensichtlich ist man sich aber dessen bewußt, dass PKW / LKW den dort fahrenden Rädern Vorrang gewähren müssen. Weil das für sie geltende Verkehrszeichen 306 – Vorfahrt stellt man erst nach der Querungshilfe auf. (Rechter roter Kreis)
  • Fußgänger*innen haben jedoch Vorrang vor den abbiegenden PKW, für sie gilt das Schild im linken roten Kreis nicht. Vom Fahrrad abgestiegene Menschen wären dann wieder Fußgänger und hätten Vorrang.

Das mutet für mich vollkommen absurd an und ist eigentlich nur mit einer Abneigung gegenüber Radfahrenden zu erklären. Die dort entweder nicht flüssig weiter kommen oder halt absteigen müssen, um bei starkem Verkehr überhaupt rüber zu kommen.

Gleichzeitig ist dieser Kreisverkehr aber im Sommer ein wichtiger Knotenpunkt für den Radverkehr.

Meiner Meinung nach dürften die Schilder im linken roten Kreis dort nicht stehen. Und genau das habe ich mit meinen Bedenken an den Bürgermeister von Hünxe geschrieben. Eine erste Antwort kam sehr schnell:

Es handelt sich bei dem beschriebenen Kreisverkehr um eine Verkehrsanlage außerhalb geschlossener Ortschaften. Aus diesem Grund wurde seitens des Straaßenbaulastträgers argumentiert, dass der KFZ-Verkehr außerorts Vorrang gegenüber dem Fahrradverkehr haben müsse. Innerorts sei die Regelung so wie von Ihnen beschrieben.

Das irritiert mich, weil ich persönlich keine dazu passende Rechtsgrundlage kenne. Was aber nix heissen muss. Offensichtlich war meine Argumentation aber so gut, dass der Bürgemeister von Hünxe das noch mal in die entsprechenden Gremien mitnimmt. Ende Juni sind er und ich auf einem gemeinsamen Termin, dann möchte er mir ein Update geben.

Mein Wunsch wäre, dass die Schilder dort verschwinden, die Radfahrende unnötig zwingen, PKW und LKW Vorrang zu gewähren – völlig im Widerspruch zum eigentlich eindeutigen § 9 StVO. Aber vielleicht übersehe ich auch was, von daher bin ich sehr gespannt.

Und jetzt schwinge ich mich auf mein Rennrad und werde genau dort entlang fahren 😉

 
[Update]
Zündi erklärt mir das dann mal:

Ich sehe dort keine Zebrastreifen, insofern haben Fußgänger da eben keinen Vorrang und der Radverkehr wird durch Zeichen 205 ebenfalls untergeordnet (was zulässig und oft sinnvoll ist, wenn man den Verkehrsfluss nicht all zu sehe behindern will).
Ansonsten:
„An Kreisverkehrszufahrten ist das Verkehrszeichen Vorfahrt gewähren (Zeichen 205) über dem Verkehrszeichen Kreisverkehr (Zeichen 215) anzubringen (VwV-StVO zu Zeichen 205).“
„Der Fahrradverkehr ist entweder wie der Kraftfahrzeugverkehr auf der Kreisfahrbahn zu führen oder auf einem baulich angelegten Radweg (Zeichen 237, 240, 241). Ist dieser baulich angelegte Radweg eng an der Kreisfahrbahn geführt (Absatzmaß max. 4-5 m), so sind in den Zufahrten die Zeichen 215 (Kreisverkehr) und 205 (Vorfahrt gewähren) vor der Radfahrerfurt anzuordnen. Ist der baulich angelegte Radweg von der Kreisfahrbahn abgesetzt oder liegt der Kreisverkehr außerhalb bebauter Gebiete, ist für den Radverkehr Zeichen 205 anzuordnen.“
Das ist also korrekt so, wenn der Kreisel außerhalb bebauter Gebiete liegt und so der Kraftverkehr bevorzugt werden soll.

Damit muss ich leider konstatieren, dass das alles seine Richtigkeit zu haben scheint – auch wenn ich es doof finde. Mist. 😉

(Nur beim Kreisverkehr liegt er m. E. n. falsch, da hier der abbiegende Verkehr betroffen ist, der den queren Verkehr passieren zu lassen hat. Der Rest klingt leider sehr schlüssig.)

Kommentare sind geschlossen.