EU schränkt Schiedsgerichte massiv ein
Schon seit Jahren, nicht erst seit CETA und Co, bin ich erklärter Gegner von Abkommen zwischen Staaten, die private Schiedsgerichte beinhalten. Für mich ist das mit den demokratischen Grundpfeilern, dazu gehört auch die Gewaltenteilung, nicht vereinbar: Private „Gerichte“ können nicht nach geltendem Recht Urteile fällen. Und das haben sie auch gar nicht vor, sie verfolgen i.d.R. eine eigene Agenda.
Um so erstaunter und erfreuter bin ich, wenn ich in der FAZ und dem Handelsblatt lesen kann, dass die EU diesem Treiben nun einen Riegel vorschiebt. Wenn auch zunächst nur teilweise:
Der Rechtsschutz für bestimmte Investoren in der Europäischen Union (EU) durch Schiedsgerichte verstößt gegen das Europarecht. Das hat der Europäische Gerichtshof an diesem Dienstag entschieden. (…)
Der Gerichtshof moniert, dass die Schiedsgerichte durch die Abkommen EU-Recht auslegen müssten, diese aber keine „Gerichte“ seien. Dadurch hätten die Slowakei – damals in Gestalt ihres Rechtsvorgängers, der Tschechoslowakei – und die Niederlande einen Vertrag abgeschlossen, der das klassische Gerichtssystem in manchen Fällen ausschließt. Das beeinträchtige die „Autonomie des Unionsrechts und ist daher nicht mit ihm vereinbar“ (Az.: C-284/16). Er entschied damit auch im Sinne der EU-Kommission.
Quelle: FAZ, 06.03.2018
In einem überraschenden Urteil hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) Schiedsklauseln aus Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Staaten mit dem Unionsrecht für unvereinbar erklärt. Es sei ein Mechanismus zur Beilegung von Streitigkeiten geschaffen worden, „der nicht sicherzustellen vermag, dass über diese Streitigkeiten ein zum Gerichtssystem der Union gehörendes Gericht befindet, wobei nur ein solches Gericht in der Lage ist, die volle Wirksamkeit des Unionsrechts zu gewährleisten“, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts.
Für Unternehmen, aber auch für Abkommen wie TTIP oder CETA hat das Urteil weitreichende Folgen.
Quelle: Handelsblatt, 06.03.2018
Dieses Urteil ist so richtig wie wichtig und muss sich auf alle transnationalen Abkommen auswirken. Denn es kann und darf nicht sein, dass sich eine intransparente Schattenjustiz herausentwickelt, die einseitige Interessen vertritt und durchsetzt.
Ebensowenig kann es sein, dass der gesetzliche Rechtsschutz auf diese Weise ausgehebelt wird.
Einzig spannend ist die Frage, wieso ich das erst heute mitbekomme. 😉