Jung, männlich, reiselustig? Pech gehabt!

Stellt Euch mal vor, Ihr seid jung, männlich und begeistert vom Reisen. Ihr möchtet gerne 1 Jahr um die Welt reisen oder Euch in Europa umsehen. Oder in einem anderen Land der EU Leben und Arbeiten wollt? Wäre das nicht toll, wenn man das einfach machen könnte? Ist es in der Theorie auch. 

Doch ist Euch klar, dass Ihr dafür – im Gegensatz zu Frauen – eine Genemigung der Bundeswehr braucht, sobald Ihr das 17. Lebensjahr vollendet habt und noch nicht 45 sind? Denn dann gilt für Euch der § 3 des „Wehrpflichtgesetzes“, genauer Absatz 2, der so beginnt:

Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen.

Ist das nicht geil? Ich find das geil. Vergesst die Europäische Freizügigkeit. Vergesst die Freiheit aus Artikel 2 GG, Euch nicht nur an einen Ort begeben, sondern Euch eben auch von einem Ort wegbewegen zu dürfen. 

Im weiteren Verlauf gibt es zwar eine Regelung, dass die Genehmigung zu erteilen ist, wenn bestimmte Bedingungen zutreffen, wie es in Friedenszeiten üblicherweise ist. Und auch, dass das Bundesministerium der Verteidigung Ausnahmen zulassen kann. Aber das ist eben die Ausnahme von der Regel, die da sagt: Jung, Männlich, frag um Erlaubnis!

Wohlgemerkt: Das gilt nicht für die, die Wehrdienst leisten zu wollen. Sondern alle Männer. Kurzer Blick auf Artikel 3 Absatz 2 GG und § 1 Absatz 1 Nummer 1 des Bundesgleichstellungsgesetzes. 

Im Spiegel kann man dann lesen:

Der Sprecher betonte: »Die Folgen dieser Regelung für die jungen Menschen sind grundsätzlich tiefgreifend. Gerade im Hinblick darauf, dass der Wehrdienst weiterhin freiwillig ist.« Dem folgend würden »aktuell konkretisierende Regelungen für die Zulassung von Ausnahmen von der Genehmigungspflicht im Bundesministerium der Verteidigung erarbeitet, auch um überflüssige Bürokratie zu vermeiden«.

Schön, dass jetzt an einer Regel gearbeitet wird, die Bürokratie(!) zu verringern. Nicht den Eingriff in die Grundrechte. Angesichts derer man auch mal die Frage stellen könnte:

Wo zur Hölle waren Opposition und Presse bei der Gesetzesberatung??

 

Lange Rede, kurzer Sinn:

Diese Regelung benachteiligt Männer und schränkt sie auch dann in ihren deutschen und europäischen Grundrechten massiv ein, wenn sie nicht am Wehrdienst teilnehmen. Die mögliche Ausnahmeregelung ist dem „Good Will“ eines Ministeriums unterworfen.

Wie konnte eine solche Regelung ohne große Diskussion verabschiedet werden?

 


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