Selbstverletzung im Kreis Wesel
Im alten Rad-Blog hatte ich eine Serie über Selbstverletzungen bei Radfahren begonnen. Und mich deucht, ich kann sie hier fortsetzen. Für die unter Euch, die nicht wissen was es damit auf sich hat:
Es ist selten so, dass ein Radfahrer wegen eines Autofahrers verunfallen. In der Regel ist es ein Radfahrer (oder eine Radfahrerin) und ein anonymes Auto. Und noch seltener werden dabei die Radfahrer vom Auto und Autofahrer verletzt, vielmehr verletzen sie sich gerne selbst.
So auch in der aktuellen Pressemitteilung der Polizei des Kreises Wesel:
POL-WES: Dinslaken – Fahrradfahrer verletzte sich schwer
Quelle: DPA, 30.06.2018
Das ist natürlich Bullshit, denn der Fahrradfahrer verletzte nicht sich. Er wurde verletzt, von dem Auto das ihn anfuhr und von wem auch immer am Lenkrad. Der Text gibt das auch her:
Zur gleichen Zeit befuhr ein 21-jähriger Dinslakener mit einem Fahrrad den gemeinsamen Geh-und Radweg rechts neben der Otto-Brenner-Straße aus Richtung Barmingholten kommend in Fahrtrichtung Innenstadt.
In Höhe des dortigen Autohauses / Bowlingcenters bog der 35-Jährige mit seinem PKW links auf die Thyssenstraße ab. Der Fahrradfahrer wollte ebenfalls in die Thysseenstraße abbiegen. Er benutzte hierbei die Rechtsabbiegespur, die von der Otto-Brenner-Straße auf die Thyssenstraße führt.
Hierbei kam es Zusammenstoß, bei dem der Radfahrer zunächst auf die Windschutzscheibe des Autos prallte und daraufhin zu Boden stürzte.
Aber die Überschrift… meine Fresse, da möchte ich den Autor anschreien. Können wir nicht endlich das Problem beim Namen nennen? Oder soll ich mich freuen weil ausnahmsweise mal keine Anspielung auf einen Helm beim Radfahrer vorhanden?