Und da sind sie: Die #DSGVO-Abmahnungen
Jetzt tut wenigstens so als wärt Ihr überrascht!
Dann kann ich wenigstens sagen: Ich habe es Euch doch gesagt!
Aber mal im Ernst: Was habe ich grinsen müssen, als ich vorige Tage noch lesen konnte, die Deutschen sollten sich keine Sorgen machen. Die Anwälte würden doch nie nicht drauf warten, dass die DSGVO in Kraft tritt, um dann mit Abmahnungen (mal wieder) den großen Reibach zu machen, weil der Gesetzgeber (mal wieder) versaut hat, das zu verhindern.
Dieser Sichtweise tritt der Stuttgarter Rechtsanwalt Carsten Ulbricht von der Kanzlei Bartsch Rechtsanwälte in seinem Blog entgegen: „Massenabmahnungen sind eher nicht zu erwarten“, schreibt er dort.
Quelle: AGHZ, 25.05.2018
Oder auch schön, Jan Albrecht, einer der „Väter“ der DSGVO:
Wenn das so wäre, hätten die Abmahnanwälte bisher auch Datenschutzverstöße durch kleine Blogs ausnutzen können. Das war aber nicht der Fall. Solche Prognosen ohne substanzielle Evidenz führen leider genau dazu, dass sich unnötige Panik verbreitet und als Reaktion die Leute ihre Projekte abschalten.
Quelle: Jan Albrecht, 17.05.2018
Oder auch die entsprechenden Anwälte selbst:
„Wir rechnen nicht damit, dass es zu einer ‚Abmahnwelle‘ kommen wird. Das halten wir für Panikmache“, sagt Christian Weber von WeSaveYourCopyrights aus Frankfurt. Seine Kanzlei, die zum Beispiel im Auftrag der Musikindustrie abmahnt, gehe nicht davon aus, in den kommenden Wochen und Monaten in großer Zahl „wegen Datenschutzverstößen mandatiert“ zu werden.
Quelle: Gründerszene, 25.05.2018
Und jetzt?
Jetzt, meine geschätzten Damen und Herren, präsentiere ich Ihnen die Vorboten der Abmahnwelle, losgeschickt am 25.05., dem Tag des Inkrafttreten der DSGVO:
Rechtsanwalt Matthias Hechler aus Schwäbisch Gmünd etwa erklärt, dass er am 25. Mai bereits drei Abmahnungen einer „Esslinger Rechtsanwaltsgesellschaft mbH“ in den Händen hielt, die an drei unterschiedliche Mandanten gingen. (…)
Rechtsanwalt Alexander Bräuer von der Kanzlei Weiß&Partner aus Esslingen berichtet, dass ein Unternehmen ebenfalls am 25. Mai von einem vorgeblichen Mitbewerber abgemahnt worden sei.
Quelle: Heise, 30.05.2018
„Hach“, höre ich meine Leser denken, „hätte uns doch nur wer gewarnt! Wer hätte das auch ahnen können, dass der gleiche Mist passiert, der uns schon ein paar Mal passiert ist.“ Denn wenn wir ehrlich sind: Wer hat nicht geglaubt, dass es inzwischen keine Anwälte mehr gibt, die auf den schnellen €€€ aus sind und die herrschende Unsicherheit nutzen würden? Das es nur noch ehrbahre Menschen gäbe, die andere einfach so (und nicht kostenbewehrt) auf Fehler hinweisen? Die ihnen Zeit geben, sich vernünftig zu informieren?
Die Fristen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung betrugen laut Hechler bei allen drei Abmahnungen kurze zwei Werktage.
Quelle: ebenfalls der Heise-Artikel.
Keine weiteren Fragen, Euer Ehren.