Wenn Recht zu Unrecht wird
Gemeinhein gibt es ja die Tendenz, selbst zu entscheiden was Recht ist und was nicht. Aktueller Tiefpunkt ist ein Kommentar auf Lokalkompass.de:
Plötzlich ein lauter Ruf von rechts: „EY!“ Von stadteinwärts rauscht ein Radler heran – er ist um einiges zügiger unterwegs als das Moped. Dessen Fahrer hat gar keine Chance, den von schräg hinten kommenden Radfahrer zu bemerken.
Aber der besteht auf sein Vorfahrtsrecht und dengelt mit Tempo 30 durch den Kreisel.
Ist das achtsames oder gar rücksichtsvolles Fahren? Nö – ist es nicht! Aber es ist täglich zu beobachten, dass auch Radler meinen, sie hätten die Straßen für sich gepachtet.
Da möchte man den Autor schütteln.
Hätte ein Rad einem Auto die Vorfahrt genommen, hätte man auf dem Radfahrer rumgehackt. Aber selbst wenn jeman anderem dem Radfahrer die Vorfahrt nimmt, ist plötzlich der Radfahrer schuld? Geht es noch?
Lieber Autor:
Wenn der Radfahrer Vorfahrt hat, dann besteht er zu Recht auf sein Recht. Das hat nichts damit zu tun, er habe das Gefühl, er hätte die Straße für sich gepachtet. Und es gilt das Sichtfahrprinzip: Wenn der Mopedfahrer eine Stelle nicht einsehen kann, dann muss er anhalten, im Zweifel sogar absteigen.
Diese Umkehr von Recht und Unrecht, frei nach dem Motto „Gesetz ist, was mir am Besten passt“ ist es, die dafür sorgt, dass unser Verkehr auf den Straßen immer gefährlicher wird. Und wenn die Presse das auch noch aktiv fordert und fördert, hat sie ihre Rolle und Bedeutung als Kontrollinstanz nicht verstanden.